Rechtsprechung
BFH, 28.09.1967 - IV R 284/66 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Aktivierungspflicht für geringfügige Forderungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 90, 72
- DB 1968, 201
- BStBl III 1967, 761
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 19.12.1957 - IV 432/56 U
Anspruch auf aktive Rechnungsabgrenzung der an die Werber gezahlten Provisionen …
Auszug aus BFH, 28.09.1967 - IV R 284/66
So sprach der Senat in dem Urteil IV 432/56 U vom 19. Dezember 1957 (BFH 66, 414, BStBl III 1958, 162) aus, daß der Grundsatz der periodengerechten Gewinnabgrenzung nicht überspannt werden dürfe. - BFH, 13.05.1958 - I 290/56 U
Umsatzsteuer für nicht vollendete Bauten von Bauunternehmen
Auszug aus BFH, 28.09.1967 - IV R 284/66
So entschied auch der I. Senat des BFH in dem Urteil I 290/56 U vom 13. Mai 1958 (BFH 67, 154, BStBl III 1958, 331), der Kaufmann brauche zwar nicht jede Ausgabe daraufhin zu untersuchen, ob und mit welchem Anteil sie sich möglicherweise auf den Ertrag der folgenden Wirtschaftsjahre auswirken werde. - BFH, 28.09.1967 - IV 291/65
Zeitpunkt für die Aktivierung eines Anspruchs auf Ausfuhrvergütung oder …
Auszug aus BFH, 28.09.1967 - IV R 284/66
Der Senat entschied in dem Urteil IV 291/65 vom heutigen Tage (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 90, S. 69 - BFH 90, 69 -), daß Ansprüche auf Ausfuhrvergütung und Ausfuhrhändlervergütung immer im Zeitpunkt der Bewirkung der Ausfuhr zu aktivieren sind, und zwar selbst dann, wenn die Vergütung nach vereinnahmten Entgelten gewählt wurde. - BFH, 15.11.1960 - I 189/60 U
Anwendung der Grundsätze der dynamischen Bilanz auf sich auf das Ergebnis des …
Auszug aus BFH, 28.09.1967 - IV R 284/66
In dem Urteil I 189/60 U vom 15. November 1960 (BFH 72, 126, BStBl III 1961, 48) ist ausgeführt, die Grundsätze der dynamischen Bilanz dürften bei Beträgen, die sich auf das Ergebnis des Wirtschaftsjahres nur unwesentlich auswirkten, im Interesse einer angemessenen Vereinfachung der Buchführung nicht überspannt werden.
- BFH, 18.03.2010 - X R 20/09
Ansatz eines Rechnungsabgrenzungspostens in Fällen geringer Bedeutung
Davon zu unterscheiden sind Fälle, in denen es nicht um den zeitgerechten Ausweis eines Postens geht, sondern um die Frage, ob ein Bilanzposten dem Grund nach auszuweisen ist; dementsprechend ist der BFH vollkommen zu Recht der Auffassung, dass geringfügige Forderungen aktiviert werden müssen (BFH-Urteil vom 28. September 1967 IV R 284/66, BFHE 90, 72, BStBl III 1967, 761). - BFH, 16.03.2021 - X R 34/19
Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten auch in Fällen geringer Bedeutung
Insoweit gilt dasselbe wie bei der Bildung einer Rückstellung für die Betreuung bereits abgeschlossener Lebensversicherungsverträge (vgl. Senatsurteil vom 19.07.2011 - X R 26/10, BFHE 234, 239, BStBl II 2012, 856, Rz 30, wonach es an einer rechtlichen Grundlage für die Annahme fehle, die Bildung einer Rückstellung sei nur bei wesentlichen Verpflichtungen zulässig) oder bei der Aktivierung einer geringfügigen Forderung (vgl. BFH-Urteil vom 28.09.1967 - IV R 284/66, BFHE 90, 72, BStBl III 1967, 761, unter II.2., wonach es im Gesetz keine Stütze finde, dass diese nicht aktiviert werden müssten).Stehen die Werte der Rechnungsabgrenzungsposten eindeutig fest, sind sie auch in die Bilanz aufzunehmen, selbst wenn sie einen verhältnismäßig geringen Betrag aufweisen (vgl. Hessisches FG in DStRE 2010, 329, Rz 50; vgl. zum ähnlichen Fall der Aktivierung geringfügiger Forderungen: BFH in BFHE 90, 72, BStBl III 1967, 761, unter II.2., wonach für "einfach zu überblickende Sachverhalte" nicht die Ansicht vertreten werden könne, von einer Bilanzierung wegen Geringfügigkeit abzusehen; a.A. Hoffmann in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, §§ 4, 5, Rz 804, der es für wenig sinnvoll erachtet, bei unbedeutenden Posten, wie häufig Rechnungsabgrenzungsposten, eine exakte Ermittlung der Bilanzansätze durchzuführen, nur weil sie hier ausnahmsweise möglich ist).
- BFH, 05.10.1987 - III B 65/87
Nichtzulassungsbeschwerde - Vorbescheid - Antrag auf mündliche Verhandlung - …
Legt sie die Revision oder die Nichtzulassungsbeschwerde ein, verzichtet sie damit auf ihren Anspruch auf mündliche Verhandlung (BFH-Urteil vom 28. September 1967 IV R 284/66, BFHE 90, 72, BStBl II 1967, 761; BFH-Beschluß vom 17. Januar 1969 III B 2/68, BFHE 95, 147, BStBl II 1969, 342). - BFH, 17.01.1969 - III B 2/68
Finanzgericht - Erlaß eines Vorbescheids - Mündliche Verhandlung - …
Im Urteil IV R 284/66 vom 28. September 1967 (BFH 90, 72, BStBl III 1967, 761) hat der IV. Senat entschieden, daß die in einem Vorbescheid unterlegene Prozeßpartei, statt einen Antrag auf mündliche Verhandlung zu stellen, gegen den Vorbescheid unmittelbar Revision einlegen kann, auch wenn die Frist, innerhalb der der Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt werden kann (§ 90 Abs. 3 Satz 2 FGO), noch nicht abgelaufen ist.